Physiofalkenrath
Jacqueline Falkenrath
Physiofalkenrath
Jacqueline Falkenrath
Geschlossen • Öffnet am Montag um 08:00 Uhr
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Montag | 08:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 19:00 Uhr |
Bewertungen
1
| Fachliche Kompetenz |
| Patientenbetreuung |
| Terminvergabe |
| Praxisausstattung |
Zusätzliche Bewertungskriterien verstecken
| Erreichbarkeit | Parken |
| Freundlichkeit | Barrierefrei |
| Kinderfreundlich | Sauberkeit |
| Datenschutz | Behandlungserfolg |
Kommentare
1
Bewertung vom 18.06.2025
Zwar konnte ich von den Behandlungen nicht profitieren, da die Ursache der Schmerzen erst später durch ein MRT als HWS-Prolaps diagnostiziert wurde, jedoch haben mir die Rechnungen finanziellen Schaden zugefügt, da meine Krankenversicherung nur die hälftigen Kosten mit folgender Begründung übernommen hat:
„Eine Heilpraktiker-Rechnung muss transparent, in sich schlüssig und substantiiert sein. Aus diesem Grund sind auch immer alle von dem Heilpraktiker gestellten (ursachengerechten) Diagnosen auf der Rechnung zu benennen sowie zu allen Positionen die jeweilige Therapieart, da erst diese Angaben in Verbindung mit einer adäquaten Diagnose die medizinische Notwendigkeit der Behandlung belegen kann. Da die medizinische Notwendigkeit die Voraussetzung für eine Erstattung ist, sind diese Angaben unerlässlich. Dies wird auch von den verschiedenen Heilpraktikerverbänden so vertreten. Die Argumentation der Heilpraktikerin bezüglich der Mehrfachberechnung der Positionen für manuelle Therapie ist allerdings nicht nachvollziehbar. Dies stellt eine häufige Problematik bei der Abrechnung sektoraler Heilpraktikerleistungen dar, seit es diese sektoralen Zulassungen gibt. Für Physiotherapeuten galt bis dahin die Berechnung nach der Heilmittelliste. Mittlerweile gibt es von den entsprechenden (neuen) Berufsverbänden für sektorale HP neue Gebührenverzeichnisse und Regelungen, die nicht den Vorgaben des GebüH entsprechen. So sind die Honorarsätze für Heilmittel, die durch sektorale Heilpraktiker erbracht werden, immens gestiegen und überschreiten erheblich die "üblichen Gebühren für z. B. manuelle Therapien. So ist auch im vorliegenden Fall klar erkennbar, dass die Heilpraktikerin ihr Behandlungshonorar von 130,00 € mit den mehrfachen Ansätzen der Ziffern für manuelle Therapie usw. "zusammensetzt.
Persönliches Fazit: Auch wenn man mit großen Schmerzen und der Hoffnung auf Linderung einen Behandlungsvertrag bei einem sektoralen Heilpraktiker abschließt, ist Vor- und Umsicht geboten. Die gemachte Erfahrung mache ich sicher nicht noch einmal.
„Eine Heilpraktiker-Rechnung muss transparent, in sich schlüssig und substantiiert sein. Aus diesem Grund sind auch immer alle von dem Heilpraktiker gestellten (ursachengerechten) Diagnosen auf der Rechnung zu benennen sowie zu allen Positionen die jeweilige Therapieart, da erst diese Angaben in Verbindung mit einer adäquaten Diagnose die medizinische Notwendigkeit der Behandlung belegen kann. Da die medizinische Notwendigkeit die Voraussetzung für eine Erstattung ist, sind diese Angaben unerlässlich. Dies wird auch von den verschiedenen Heilpraktikerverbänden so vertreten. Die Argumentation der Heilpraktikerin bezüglich der Mehrfachberechnung der Positionen für manuelle Therapie ist allerdings nicht nachvollziehbar. Dies stellt eine häufige Problematik bei der Abrechnung sektoraler Heilpraktikerleistungen dar, seit es diese sektoralen Zulassungen gibt. Für Physiotherapeuten galt bis dahin die Berechnung nach der Heilmittelliste. Mittlerweile gibt es von den entsprechenden (neuen) Berufsverbänden für sektorale HP neue Gebührenverzeichnisse und Regelungen, die nicht den Vorgaben des GebüH entsprechen. So sind die Honorarsätze für Heilmittel, die durch sektorale Heilpraktiker erbracht werden, immens gestiegen und überschreiten erheblich die "üblichen Gebühren für z. B. manuelle Therapien. So ist auch im vorliegenden Fall klar erkennbar, dass die Heilpraktikerin ihr Behandlungshonorar von 130,00 € mit den mehrfachen Ansätzen der Ziffern für manuelle Therapie usw. "zusammensetzt.
Persönliches Fazit: Auch wenn man mit großen Schmerzen und der Hoffnung auf Linderung einen Behandlungsvertrag bei einem sektoralen Heilpraktiker abschließt, ist Vor- und Umsicht geboten. Die gemachte Erfahrung mache ich sicher nicht noch einmal.
Jetzt bearbeiten